Potsdamer Modell
Für Unternehmen und Mitarbeiter bietet das Potsdamer Modell drei Bestandteile:
- Betriebliche Arbeitszeit
- Individuelle Wahlarbeitszeit
- Tarifliche Auffangregel
Hier zeigen wir die verschiedenen Anwendungsmöglichkeiten
des Potsdamer Modells und beleuchten die Vorteile, die es Arbeitnehmern und Arbeitgebern bringt.
Die Besonderheit
des Potsdamer Modells ist, dass die Arbeitszeit zukünftig nicht mehr strikt
im Tarifvertrag vorgegeben
ist. Die regelmäßige Arbeitszeit
wird von den Betriebsparteien vor Ort in einer Betriebsvereinbarung
festgelegt – der Manteltarifvertrag regelt lediglich den Rahmen, in dem sich die Arbeitszeit bewegen kann.
Mit der betrieblichen Arbeitszeit wird den Betriebsparteien ein größerer Gestaltungsspielraum
für die Festlegung der Arbeitszeit im Betrieb gegeben. Abhängig vom benötigten Arbeitsvolumen, den jeweiligen Arbeitszeitsystemen
und Arbeitsbedingungen
kann für den Betrieb oder einzelne Betriebseinheiten die betriebliche Arbeitszeit innerhalb eines Korridors von
32 bis 40 Stunden
wöchentlich festgelegt werden. Das bedeutet auch, dass beispielsweise die Produktion eine andere Arbeitszeit
haben kann als die Verwaltung.
Verständigen sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht
auf eine betriebliche wöchentliche Arbeitszeit, gilt die tarifliche Auffangregelung, die weiter unten erläutert wird.


Individuelle Wahlarbeitszeit
Neben der betrieblichen Arbeitszeit gibt es auch eine individuelle Wahlarbeitszeit. Ab 2019 können die Betriebsparteien so persönliche Arbeitszeitwünsche
und individuelle Arbeitsanforderungen
berücksichtigen. Die Arbeitszeit kann dabei auch oberhalb von 40 Stunden
liegen. Die individuelle Wahlarbeitszeit soll den Arbeitnehmern eine bessere Flexibilität und Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen.
Die individuelle Wahlarbeitszeit beträgt mindestens 32 Stunden
wöchentlich. Weiterhin gilt sie befristet. Die mögliche Dauer der Befristung legt entweder die Betriebsvereinbarung
oder die Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber
fest. Wird die individuelle Wahlarbeitszeit nach Ablauf nicht durch eine neue Vereinbarung erneuert, gilt die regelmäßige betriebliche wöchentliche Arbeitszeit.
Tarifliche Auffangregel
Die tarifliche Auffangregel gilt, wenn und solange sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht
auf eine betriebliche wöchentliche Arbeitszeit
verständigen. Die tarifliche Arbeitszeit beträgt dann:
- ab dem 01.01.2019
39,5 Stunden/Woche
- ab dem 01.01.2021
39 Stunden/Woche
- ab dem 01.01.2023 38,5 Stunden/Woche

Sozialpartnerveranstaltung November 2018
Am 28. November haben sich die Sozialpartner gemeinsam mit rund 100 Unternehmensvertretern und Betriebsräten in Potsdam getroffen um sich über die konkrete Umsetzung des Potsdamer Modells auszutauschen. An diesem Tag wurden über Anwendungsmöglichkeiten beraten und die Teilnehmer erhielten neue Anregungen für die praktische Umsetzung.
Auch Brandenburgs Wirtschaftsminister Jörg Steinbach war zu Gast. Er betonte: „Die Partner der Nordostchemie gehen mit ihrem Tarifmodell voran und sind beispielgebend auch für andere Branchen. Das Potsdamer

Modell bringt den Beschäftigten mehr Mitbestimmung und den Unternehmern mehr Flexibilität. Damit stärkt dieses Modell die Sozialpartnerschaft und die Tarifbindung. Genau das ist auch unser Ziel als Landesregierung. Ich werbe vehement für eine deutlich stärkere Tarifbindung, denn wir wollen ein Land der guten Arbeit sein. Das geht nur mit attraktiven Arbeitsbedingungen und fairen Löhnen, von denen die Menschen gut leben können. Abgesehen davon, wächst mit der Mitarbeiterzufriedenheit auch die Leistungsfähigkeit der Unternehmen.“
Impressionen
Am 25. September 2017 hat der Auftakt der Umsetzungsbegleitung
für das Potsdamer Modell sowie den LephA-TVplus im Rahmen einer überregionalen Sozialpartnerveranstaltung
mit 230 Teilnehmern von Arbeitgebern und Gewerkschaft stattgefunden. Mehr Informationen zur Veranstaltung zeigt der Film:
Die gemeinsame Umsetzungsbegleitung
der IG BCE und des AGV Nordostchemie e. V. in Form des Teams Potsdamer Modell
hat im Januar 2018 begonnen. Ziel ist es, die Betriebsparteien bei der tariflichen Umsetzung zu begleiten, um eine erfolgreiche Einführung
der neuen Arbeitszeitinstrumente zu unterstützen.